A.D.C.R.G.

An der Prüfung zum Wertungsrichter für Solo Dances und Céilí Dances darf nur teilnehmen, wer mindestens 30 Jahre alt ist, wiederum für An Coimisiún "akzeptabel" ist und bereits mindestend zwei Jahre T.C.R.G. ist. Wer die Prüfung erfolgreich abschließt, erhält das Höchste Diplom der irischen Tanzkommission - Ard Diploma Choimisiúin le Rincí Gaelacha [à:d ‰di'plo:mÉ ‰xomi'íu:ěn lÉ 'riñkì 'ge:lÉxÉ] - und kann seinem Namen nun auch ein A.D.C.R.G. anfügen. Dies wird meist fälschlich als Abkürzung für Adjudicator, also Wertungsrichter, angenommen, bezeichnet aber wieder nur die Urkunde, die zur Tätigkeit als Wertungsrichter berechtigt.
Die Prüfung selbst besteht aus sechs Teilen. Zuerst erfolgt ein praktischer Test im Step Dancing, dann ein schriftlicher Test zum Céilí Dancing, um die Qualifikation der tänzerischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu überprüfen. Danach erfolgt ein schriftlicher musikalischer Test zu Rhythmen und Melodien. Dem schließt sich ein praktischer Test der Bewertung von Tanzleistungen im Step Dancing und im Céilí Dancing an, sowie ein schriftlicher Test zum Bewertungs-, Punkte- und Platzierungssystem. Für Kandidaten, die in Irland leben oder beabsichtigen, dort zu lehren, erfolgt zum Abschluss auch wieder ein Test in irischer Sprache, ebenfalls wieder mit den bekannten Einschränkungen.
Der praktische Test im Step Dancing ist mit dem zum T.C.R.G. weitgehend identisch. Nur braucht der Kandidat hier nur sechs Open Set Dances, von denen je drei Jigs und Hornpipes sein müssen. Der Test gilt ab einer Bewertung von 70% als bestanden. Der schriftliche Test im Céilí Dancing und der musikalische Test entsprechen ebenfalls den Tests zum T.C.R.G., wobei sie aber erst ab einer Bewertung von 80% als bestanden gelten.
Zur Bewertung der Fähigkeit, tänzerische Leistungen einzuschätzen, wird ein kleines Feis mit acht Wettbewerben durchgeführt und von einem qualifizierten Wertungsrichter bewertet. Diese Bewertung wird dann mit der Bewertung des Kandidaten verglichen. Die Bewertung muss nachvollziehbar machen, warum welche Noten und Plätze vergeben wurden. Der Kandidat muss der Prüfungskommission seine Bewertung erklären und Rechenschaft darüber ablegen. Danach wird seine Leistung in einem Punktesystem mit maximal 100 Punkten bewertet, wobei die Ergebnisse mit 30%, die Benotung mit 25%, die schriftliche Einschätzung mit 20% und die Befragung mit 25% in das Endergebnis eingehen. Der Test gilt bei einer Bewertung ab 75% als bestanden.
Der schriftliche Test zum Bewertungs-, Punkte- und Platzierungssystem bewertet die Fähigkeit, die notwendigen Berechnungen anstellen zu können. Dabei müssen die Einträge von vier verschiedenen Ergebnislisten mit jeweils 25 Tänzern richtig geordnet oder zugeordnet werden. Der Test gilt bei einer Bewertung ab 80% als bestanden, wobei bei jeder Liste mindestens 20 von 25 Einträgen richtig geordnet oder zugeordnet sein müssen. Bedenkt man, dass Entscheidungen von Wertungsrichtern bei offiziellen Wettbewerben als endgültig gelten, erscheint die Fehlerquote, die An Coimisiún für akzeptabel hält, als außerordentlich hoch.
Der irische Sprachtest entspricht wiederum dem Test zum T.C.R.G., wobei er aber erst ab einer Bewertung von 60% als bestanden gilt. Die Prüfungsgebühr beträgt 500 € (2005).

Irish Dance, Irish Dancing, Irischer Tanz
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Letzte Änderung: 1. Januar 2007 - © Kunst des Denkens 2003-2007
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